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Info und Beratung für Interessierte zur Kindertagespflege - Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Alternativbezeichnung: Tätigkeit als Tagespflegeperson - Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder

  • länger als drei Monate gegen Entgelt,
  • außerhalb der Wohnung der Kinder,
  • während eines Teils des Tages und

mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.

Kindertagespflege wird im Haushalt der Kindertagespflegeperson, der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen geleistet.

Erziehungsberechtigte und Kindertagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege.

Im Landkreis Reutlingen ist der Tagesmütter e.V. Reutlingen mit der  Qualifizierung, Vermittlung und Beratung von Kindertagespflegepersonen und Eltern beauftragt. Bitte wenden Sie sich für Informationen direkt an den Tagesmütterverein.

Die abschließende Eignungsüberprüfung und Ausstellung der Erlaubnisse zur Kindertagespflege liegen in Verantwortung des Kreisjugendamtes, Fachstelle Kindertagespflege.

Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern im Alter von 0-14 Jahren. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Die Kindertagespflegeperson hat den Träger der öffentlichen Jugendhilfe über wichtige Ereignisse zu informieren, die für die Betreuung des oder der Kinder bedeutsam sind.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß § 43 SGB VIII sind:

  • Sie sind für die Kindertagespflege geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre:
    • Persönlichkeit,
    • Sachkompetenz und
    • Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen.
  • Sie haben an einer Qualifizierungsmaßnahme über mindestens 300 Unterrichtseinheiten auf der Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts für Kindertagespflegepersonen teilgenommen. Für Kindertagespflegepersonen, deren Qualifikation bis zum 31. Dezember 2021 erfolgreich abgeschlossen wurde, beträgt die Qualifizierung mindestens 160 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (Personen mit einschlägiger Aus- und Vorbildung mind. 30 UE). Wenn Sie einschlägige Aus- und Vorbildungen nach § 7 Absatz 2 KiTaG. nachweisen können, ist eine verkürzte Qualifizierung im Umfang von mindestens 50 Unterrichtseinheiten ausreichend.
  • Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern.

Nach Abschluss der Qualifizierung sind praxisbegleitende Fortbildungsmaßnahmen im Umfang von 20 Unterrichtseinheiten pro Jahr zu absolvieren. Dabei sind zu den Themen Kinderschutz, Kindeswohl und Kinderrechte mindestens 20 Unterrichtseinheiten innerhalb von 5 Jahren nachzuweisen.

  • Eignungseinschätzung des Tagesmütter e.V. Reutlingen
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege/ Eignungsfeststellung
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe- Kurs für Säuglinge und Kleinkinder / Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder / am Kind im Umfang von 9 UE, der nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt
  • Ärztliche Bescheinigung, inklusive Nachweis nach dem Masernschutzgesetz
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Nachweis über Qualifizierungsmaßnahmen
  • ggf. Ausbildungsnachweise
  • Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
  • Kinderschutzvereinbarung in zweifacher Ausführung gemäß § 8 Absatz 5 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) mit dem Kreisjugendamt

 

Informationen und Beratung erhalten Sie beim Tagesmütter e.V. Reutlingen. Die Qualifizierung, die Eignungsüberprüfung und die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten werden vom Tagesmütterverein durchgeführt. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege können Sie beim Kreisjugendamt beantragen. Es prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Dazu reichen Sie den Antrag und alle anderen erforderlichen Unterlagen über den Tagesmütterverein beim Kreisjugendamt ein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Kindertagespflegepersonen auf. Der Tagesmütterverein unterstützt Sie im gesamten Prozess und bei der Vermittlung an Eltern und umgekehrt.

Eine neu begonnene Qualifizierungsmaßnahme auf Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts ist in 15 bis längstens 18 Monaten vollständig zu durchlaufen.

Keine, Informationen zu den Kosten für die Qualifizierung erfahren Sie beim Tagesmütter e.V. Reutlingen

keine

  • Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch §§ 23, 24, 43,
  • Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege) vom 06.04.2021,

§ 1 Abs. 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Kindertagespflege)

keine

42- Kreisjugendamt, 42/2- Abteilung Kinder- und Jugendförderung

 

Tagesmütter e.V. Reutlingen

Federnseestraße 4

72764 Reutlingen

 

Tagesmütter e.V. Reutlingen

Pfleghofstraße 41, Familienzentrum

72555 Metzingen

 

Tagesmütter e. V. Reutlingen

Marktplatz 1

72525 Münsingen

 

Hier gehts zur Website des Tagesmüttervereins.