Info und Beratung für Interessierte zur Kindertagespflege - Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder
- länger als drei Monate gegen Entgelt,
- außerhalb der Wohnung der Kinder,
- während eines Teils des Tages und
mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.
Kindertagespflege wird im Haushalt der Kindertagespflegeperson, der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen geleistet.
Erziehungsberechtigte und Kindertagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege.
Im Landkreis Reutlingen ist der Tagesmütter e.V. Reutlingen mit der Qualifizierung, Vermittlung und Beratung von Kindertagespflegepersonen und Eltern beauftragt. Bitte wenden Sie sich für Informationen direkt an den Tagesmütterverein.
Die abschließende Eignungsüberprüfung und Ausstellung der Erlaubnisse zur Kindertagespflege liegen in Verantwortung des Kreisjugendamtes, Fachstelle Kindertagespflege.
Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern im Alter von 0-14 Jahren. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Die Kindertagespflegeperson hat den Träger der öffentlichen Jugendhilfe über wichtige Ereignisse zu informieren, die für die Betreuung des oder der Kinder bedeutsam sind.