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Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (oder auch Jugendgerichtshilfe) unterstützt junge Menschen, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde und die zur Tatzeit zwischen 14 und 20 Jahre alt waren. Wir bieten Beratung für die Beschuldigten und geben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht Anregungen für den weiteren Verlauf des Verfahrens. Bei Jugendlichen sind wir auch Ansprechpartnerinnen für die Sorgeberechtigten. Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist weder Verteidigung, noch vertritt sie die Interessen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts.

 

Wir sind sozialpädagogische Fachkräfte mit pädagogischer Perspektive und bieten:

  • INFORMATION über den Ablauf des Strafverfahrens,
  • BERATUNG über Möglichkeiten und Leistungen der Jugendhilfe sowie anderer sozialer Angebote,
  • BEGLEITUNG vor, während und nach einer Gerichtsverhandlung,
  • VERMITTLUNG und UNTERSTÜTZUNG im Zusammenhang mit Weisungen und Auflagen.

Das Angebot der Jugendhilfe im Strafverfahren ist freiwillig.

Sie können sich gerne telefonisch vorab informieren oder einen Gesprächstermin vereinbaren.