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Laufende Geldleistung bei Kindertagespflege

Alternativbezeichnung: Kindertagespflege, Pflegegeld

Sie haben für die Betreuung Ihres Kindes eine Kindertagespflegeperson und wollen hierfür eine finanzielle Unterstützung?

Die Förderung in Kindertagespflege umfasst neben der Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson auch deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson.
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, der Landkreistag Baden-Württemberg und der Städtetag Baden-Württemberg haben gemeinsame Empfehlungen zu laufenden Geldleistungen für Kinder in Kindertagespflege nach dem SGB VIII herausgegeben.
Diesen Empfehlungen folgend gewährt der Landkreis Reutlingen eine laufende Geldleistung 7,50 Euro pro Stunde und betreutem Kind. 
Daneben hat die Tagespflegeperson einen Anspruch auf Erstattung folgender Leistungen:

  • nachgewiesener Beitrag zur Unfallversicherung als Tagespflegeperson in voller Höhe
  • nachgewiesene Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson werden hälftig erstattet
  • nachgewiesene Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung werden hälftig erstattet.

Ihr Kind wird von einer Kindertagespflegeperson betreut. Sie stellen hierfür einen Antrag beim Kreisjugendamt. Den Antrag erhalten Sie in der Regel beim Tagesmütterverein Reutlingen. Das Kreisjugendamt bewilligt der Kindertagespflegeperson die laufende Geldleistung entsprechend Ihren Angaben zu den Betreuungszeiten. Das Kreisjugendamt überprüft, ob Sie hierfür einen Kostenbeitrag zahlen müssen.

Die Bearbeitung ist kostenfrei.