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Personenbeförderungserlaubnis ("Taxischein") beantragen

Alternativbezeichnung: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von

  • Taxen
  • Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr
  • Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
  • Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern

Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung auch für das Fahren von Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr im Sinne des § 50 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes.

Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Personenbeförderungserlaubnis ("Taxischein") beantragen"

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind:

  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren (bei Krankenwagen: ein Jahr)
  • Mindestalter: 21 Jahre (bei Krankenwagen: 19 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • persönliche Zuverlässigkeit (es dürfen insb. keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen)
  • Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe nach § 19 Fahrerlaubnisverordnung (bei Krankenwagen)
  • zukünftig: Nachweis der Fachkunde bei Taxen (wird derzeit noch nicht verlangt)

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • Führungszeugnis
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • Nachweis der Fachkunde: nur bei Taxen, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr
  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin (Gültigkeit: zwei Jahre)
    Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von:
    • einem Augenarzt oder einer Augenärztin
    • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
    • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
    • einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung
  • ärztliche Eignungsbescheinigung
    Das Formular für diese Bescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • leistungspsychologisches Gutachten
    In dieser Untersuchung wird beispielsweise geprüft: Ihre
    • Belastbarkeit
    • Reaktionsfähigkeit
    • Orientierungsfähigkeit
    • Konzentrationsfähigkeit

Sie können den Nachweis erbringen durch:

  • ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder
  • ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung

Gegebenenfalls müssen Sie mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.

Sie müssen persönlich auf dem Rathaus Ihres Wohnortes erscheinen. Ihre Wohnsitzgemeinde muss Ihre persönlichen Daten im Antrag bestätigen. Dort müssen Sie auch den Antrag einreichen. Das Antragsformular erhalten Sie ebenfalls bei Ihrem Bürgermeisteramt.

  • Ersterteilung:  EUR 56,90, wenn Sie schon den EU-Kartenführerschein besitzen
  • Verlängerung: EUR 51,00
  • Umtausch Ihres bisherigen Führerscheins in den Scheckkartenführerschein: zusätzlich EUR 25,30

Hinweis: In diesen Gebühren sind die Kosten für die Einholung des Führungszeugnisses enthalten. Weitere Kosten entstehen, für die erforderlichen Eignungsnachweise. Ferner entstehen im Einzelfall weitere Kosten, wenn ggf. Eignungszweifel oder Zweifel an der notwendigen Zuverlässigkeit durch spezielle fachärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung zu überprüfen sind.

Nachweis der Fachkunde: Die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen aktuell Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.

Der Verfahrensablauf und die erforderlichen Unterlagen gelten

  • sowohl für die erstmalige Erteilung
  • als auch für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.