Prostitution nach dem Prostituiertengesetz anmelden
Nach dem geltenden Prostituiertenschutzgesetz müssen Prostituierte ihre Tätigkeit persönlich anmelden. Wer neu mit der Tätigkeit beginnt, darf erst arbeiten, wenn die Person sich angemeldet hat.
Unter der Telefonnummer 07121/480-2205 können Sie einen Termin zur gesundheitlichen Beratung und zur Anmeldung vereinbaren.