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Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer beantragen

Wenn Sie mit Ihren Oldtimern ausschließlich an Veranstaltungen für Oldtimer teilnehmen wollen, können Sie hierfür ein rotes Kennzeichen für Oldtimer (07er) beantragen. 

Rotes Kennzeichen für Oldtimer dürfen Sie nur für folgende Fahrten verwenden: 

  • Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen
  • Anfahrten zu und Abfahren von Oldtimer-Veranstaltungen
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur und der Wartung

Die Zulassungsbehörde vergibt das rote Kennzeichen befristet. 

Sie können es mehrfach aber nur für die eingetragenen Fahrzeuge verwenden. 

Mit dem roten Kennzeichen müssen Sie das besondere Fahrzeugscheinheft verwenden. Die Kennzeichennummer beginnt immer mit "07". 


Sie müssen

  • Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
  • die einzutragenden Fahrzeuge müssen vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen worden sein
  • die Fahrzeuge müssen weitestgehend dem Originalzustand entsprechen
  • die Fahrzeuge müssen durch ein Oldtimergutachten nach § 23 StVZO als Oldtimer eingestuft sein
  • die Fahrzeuge dürfen nicht regulär zugelassen sein.

Zusätzliche Voraussetzungen sind:

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
  • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
  • Soll Sie jemand bei der Antragstellung vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass von dem Inhaber des Kennzeichens
  • bei Vertretung:
    • zusätzlich schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • bei juristischen Personen: zusätzlich
    • Handelsregisterauszug
    • Personalausweise aller Mitglieder der Geschäftsführung beziehungsweise der Personen mit Prokura
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • aktueller Nachweis der Zuverlässigkeit, z.B.:
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
  • Gutachten nach § 23 StVZO für Oldtimer

Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern.

  • § 43 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer)
  • § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten über die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer)
  • § 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung)
  • § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Nachweis der Besteuerung und Zulassungsverweigerung bei Steuerrückständen)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)