Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchführen
Grundsätzlich müssen alle Tiere, die zum Zwecke der Lebensmittelgewinnung geschlachtet werden, amtlich untersucht werden. Ausnahmen gibt es für Geflügel, Hasentiere und Wild, solange vom Besitzer keine Auffälligkeiten festgestellt werden und die Vermarktung nur in geringen Mengen und lokal erfolgt.
Bei der Schlachttieruntersuchung wird überprüft, ob das Tier Krankheitsanzeichen zeigt und ob Hinweise auf Mängel in der Haltung oder beim Transport vorliegen. Wird das Tier zum privaten häuslichen Gebrauch und außerhalb eines zugelassenen Schlachtbetriebes geschlachtet (Hausschlachtung) und liegen keine Anzeichen auf eine Störung des Allgemeinbefindens vor, so muss keine Schlachttieruntersuchung durchgeführt werden.