Übersetzung mit Google Translate wählen

Tierhaltungen, Unternehmen die mit Tieren umgehen oder Tierärzte registrieren

Halter von Rindern, Schweinen, Schafe, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln, Gehegewild, Kameliden, sonstigen Klauentieren und Bienen müssen sich beim Veterinäramt registrieren lassen. Wird die Tierhaltung aufgegeben so muss sie auch wieder abgemeldet werden. Ohne diese Informationen kann keine effektive Bekämpfung von Tierseuchen durchgeführt werden.

Auch Unternehmen, welche mit Tieren umgehen (z.B. Viehhändler, Schlachtbetriebe, Sammelstellen) müssen sich registrieren lassen oder brauchen eine Zulassung. 

Tierärzte müssen sich für bestimmte Tätigkeiten speziell registrieren lassen.

Die Haltung von Heimtieren ist nicht registrierungspflichtig. Für Meldungen nach dem Artenschutzrecht sind die Regierungspräsidien zuständig.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Tierhaltungen, Unternehmen die mit Tieren umgehen oder Tierärzte registrieren"

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Mit dem Registrierantrag werden alle relevanten Informationen abgefragt. Nach der Bearbeitung des Antrages erhält der Tierhalter eine Nummer zugeteilt.

Im Falle der dauerhaften Aufgabe der Tierhaltung/Tätigkeit kann dies formlos dem Veterinäramt mitgeteilt werden.

Meldungen an die Tierseuchenkasse oder das Landwirtschaftsamt ersetzen die Registrierung nicht.