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Unzulässige Abfallablagerungen melden

Immer wieder kommt es vor, dass Personen ihre Abfälle nicht ordnungsgemäß entsorgen. Wenn Sie unzulässige Abfallablagerungen wie z. B. Altfahrzeuge, Altholz, Bauschutt usw. feststellen, von denen eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen kann, können Sie sich an das Umweltschutzamt oder an die zuständige Polizeidienststelle wenden.

Eine Meldung über unzulässige Abfallablagerungen können Sie telefonisch, schriftlich oder E-Mail mitteilen. Die abgelagerten Gegenstände und der Ablagerungsort (mit Adresse) sollte möglichst genau beschrieben werden. Gerne können Sie Fotos von der betreffenden Abfallablagerung beifügen.

Das Umweltschutzamt überprüft den Fall, ermittelt, sofern möglich, den Verursacher und wird die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die unzulässige Abfallablagerung zu beseitigen.

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG)

Umweltbeeinträchtigungen können Sie auch über die App „Meine Umwelt“ melden. Die Umweltmeldestelle leitet die Beschwerde an die zuständige Behörde weiter.