Verlängerung einer Baugenehmigung nach § 62 Landesbauordnung beantragen
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen. Die zuständige Baurechtsbehörde kann die Baugenehmigung um jeweils maximal drei Jahre verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen Baurechtsbehörde eingegangen ist.
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