Einbürgerung beantragen für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch
Eine Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit ohne einen konkreten Anspruch kommt in Betracht, wenn an der Einbürgerung ein öffentliches Interesse besteht.
Diese "Ermessenseinbürgerung" können Sie beantragen, wenn Sie nicht die Voraussetzungen für eine Einbürgerung mit Einbürgerungsanspruch oder für eine Miteinbürgerung erfüllen.
Mit Hilfe des unter der Überschrift "Online Prozess" aufrufbaren Quick-Checks können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung überprüfen. Beim Quick-Check werden Sie auf das Onlineportal "Bayernportal" weiter geleitet.
Bitte füllen Sie den Antrag nur bei erfolgreicher Prüfung durch den Quick-Check aus!
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Einbürgerung beantragen für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch"
Ergänzende Information zum Online Prozess