Führerschein beantragen
Sie möchten ein Fahrzeug fahren? Dafür brauchen Sie eine Fahrerlaubnis.
Die Fahrzeuge sind in verschiedene Fahrzeugklassen eingeteilt.
Mit dem Führerschein weisen Sie nach, welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen. Die erste Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie einen unbefristete Fahrerlaubnis.
Die Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E ist auf fünf Jahre befristet. Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Sie können diese Klassen jeweils um fünf Jahre verlängern lassen. Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die "besonderen Anforderungen" (z. B. Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit) erfüllen.
Achtung: Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Führerschein beantragen"
Ergänzende Information zum Online Prozess