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Spätaussiedelnde

Verwaltungssitz

Alle Spätaussiedelnde, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, müssen einen Aufnahmebescheid und ein Visum besitzen. Familienangehörige einer Spätaussiedlerin oder eines Spätaussiedlers können in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, wenn sie in den Aufnahmebescheid dieses Spätaussiedelnden einbezogen sind. Wenn Familienangehörige nicht in den Aufnahmebescheid einbezogen sind, richtet sich die Möglichkeit der Einreise der Familienangehörigen nach geltendem Aufenthaltsrecht.

Das Bundesverwaltungsamt erteilt nur auf Antrag den Aufnahmebescheid.

Das Visum müssen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Die deutschen Auslandsvertretungen erteilen Auskunft über die Einzelheiten des Visa-Antrags. Dort erfahren Sie auch, ob Sie jemand Anderen mit der Besorgung des Visums beauftragen können.

Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.