Übersetzung mit Google Translate wählen

Schülerfahrkarten

Eltern und Schülerinnen und Schüler können das Deutschlandticket JugendBW (D-Ticket JugendBW) oder die Schülermonatskarten online bestellen.

Dabei kann zwischen dem bundesweit gültigen D-Ticket JugendBW oder der flexiblen Schülermonatskarte gewählt werden.

Das bundesweit gültige D-Ticket JugendBW ist als Abonnement für nur 365 Euro im Jahr erhältlich.

Wenn Sie die Schülermonatskarten wählen, bezahlen Sie wie bisher monatlich den in der Satzung der Schülerbeförderungskosten festgelegten elterlichen Eigenanteil in Höhe von aktuell 56,90 Euro. Einzelne Monatskarten können unterjährig zurückgegeben werden.

Besonderheiten bei Beruflichen Schulen des Landkreises

Schülerinnen und Schüler in Vollzeit

Vollzeitschülerinnen und -schüler an den Beruflichen Schulen erhalten ihr D-Ticket JugendBW oder ihre Schülermonatskarten ebenfalls online

Schülerinnen und Schüler in Teilzeit

Schülerinnen und Schüler, die die Beruflichen Schulen des Landkreises Reutlingen in Teilzeit besuchen (d.h. einer Ausbildung nachgehen und nur ab und zu zur Berufsschule unterwegs sind), erhalten ihr D-Ticket JugendBW direkt bei naldo  (Bitte den grauen Button in der oberen Reihe ganz rechts für Azubis benützen).

Alternativ können Einzelfahrscheine oder Schülermonatskarten im Barverkauf in den Bussen, an Fahrkartenautomaten und Verkaufsstellen erworben werden.

Kostenerstattung von Schülerbeförderungskosten bei Teilzeitschülerinnen und -schülern

Teilzeitschülerinnen und -schüler erhalten ab einer Mindestentfernung von 20 Kilometern vom Wohnort zur Schule eine Kostenerstattung, dies gilt allerdings nur für Fahrten zur Schule, nicht für Fahrten zur Ausbildungsstelle. Eine Kostenerstattung für einzelne Fahrten nach der Satzung über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten kann bei der Schule unter Vorlage der Fahrscheine beantragt werden und wird vom Kreisschulamt geprüft.

Meisterschüler oder Fachschüler an den Beruflichen Schulen

Meisterschülern, Fachschülern und Schülerinnen und -schülern, die BaföG-Leistungen erhalten, werden nach der Satzung der Schülerbeförderungskosten keine Fahrtkosten erstattet, denn in der gewährten BaföG-Leistung ist bereits ein Betrag für die Fahrt zur Ausbildungsstätte beinhaltet.

Je nach Alter (bis 21 Jahre) steht diesen Schülerinnen und Schülern das D-Ticket JugendBW oder das Deutschlandticket (über 21 Jahre) zur Verfügung und kann bei naldo online bestellt werden.

Schülerinnen und Schüler, die BaföG-Leistungen beziehen, können bis 27 Jahre das D-Ticket JugendBW ebenfalls über naldo bestellen.  

Gut zu wissen

Das bundesweite D-Ticket JugendBW ist ein Abonnement für Schülerinnen und Schüler und Auszubildende bis 27 Jahre und für junge Erwachsene bis 21 Jahre, die sich nicht mehr in Ausbildung befinden, - das egal ob nah oder weit - dazu berechtigt, alle Busse und Züge des Öffentlichen Personennahverkehrs zu nutzen. Das Abo muss bei Erstbezug mindestens zwölf Monate laufen, danach ist es monatlich kündbar. Lediglich Fahrten in den Fernzügen (ICE, EC, IC, Flixtrain) und Fernbussen (Flixbus) sind mit dem bundesweit gültigen D-Ticket JugendBW nicht möglich.

Damit wurde gemeinsam von Bund, Land, Land- und Stadtkreisen und den Verkehrsverbünden ein sehr preisgünstiges Abo für Schülerinnen und Schüler und Auszubildende geschaffen, die damit rund um die Uhr im gesamten Nahverkehr bundesweit unterwegs sein können. Das Land, der Bund und die Land- und Stadtkreise beteiligen sich an den für die Tarifreduzierung anfallenden Kosten.

Grundschulkinder, Kinder in Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren Schulkindergärten, Schülerinnen und Schüler der Grundschulförderklassen bezahlen keinen elterlichen Eigenanteil.

Schülerinnen und Schüler der weiterführenden und beruflichen Schulen bezahlen ab Klasse 5 bei Bezug der Schülermonatskarte einen monatlichen elterlichen Eigenanteil in Höhe von aktuell 56,90 Euro (= Fahrpreis einer naldo-Schülermonatskarte der Preisstufe 1).

Bei Bezug des günstigeren und deutschlandweit gültigen  D-Ticket JugendBW als Abonnement, fallen lediglich 365 Euro im Jahr, also monatliche Kosten in Höhe von 33,19 Euro in elf Schulmonaten an. Die Augustfahrkarte wird kostenfrei ausgegeben.

Damit wurde eine attraktive und günstigere Alternative zur Schülermonatskarte geschaffen, mit Gültigkeit über Verbundgrenzen hinweg. Es entfällt lediglich die Rückgabemöglichkeit wie im Schülerlistenverfahren.

Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen, der Werkrealschulen (bis Klasse 9) und der Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren Schulen zahlen ab Klasse 5 einen reduzierten monatlichen elterlichen Eigenanteil in Höhe von aktuell 28,50 Euro.

Bezug von Jobcenter-Leistungen, Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfeleistungen in der Familie

Bei Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Sozialhilfeleistungen nach SGB XII, können Fahrkarten kostenfrei vom Landkreis bezogen werden. 

Das Schulsekretariat hält die entsprechenden Antragsformulare bereit. Der Schulträger ist für die Befreiung vom Eigenanteil zuständig und prüft die Voraussetzungen.

Bei Bezug von Arbeitslosengeld II nach SGB II vom Jobcenter, zahlen die Schülerinnen, Schüler und Eltern den elterlichen Eigenanteil. Sie können ihn aber wieder über das Bildungs- und Teilhabepaket direkt beim Jobcenter wieder erhalten.

Wohnen im Betreuten Jugendwohnen oder in einer Pflegefamilie

Bewohnerinnen und Bewohner im betreuten Jugendwohnen oder in einer Pflegefamilie können vom Eigenanteil befreit werden.

Das Schulsekretariat hält die entsprechenden Antragsformulare bereit. Der Schulträger ist für die Befreiung vom Eigenanteil zuständig und prüft die Voraussetzungen.

Familien mit drei und mehr Kindern

Familien mit drei oder mehr Kindern können von der Zahlung des dritten Eigenanteils und jedem weiteren Eigenanteil befreit werden.

Das Schulsekretariat hält die entsprechenden Antragsformulare bereit. Der Schulträger ist für die Befreiung vom Eigenanteil zuständig und prüft die Voraussetzungen.

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung verpflichtet den Landkreis Reutlingen und die im Fahrkartenausgabeverfahren des Onlinebestellverfahrens über die Schulen tätigen Fahrkartenbüros der IGP Böblingen (Unternehmensteil des Baden-Württembergischen Omnibusverbands) und der Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH Ulm zu einem sorgsamen Umgang mit den im Rahmen der Fahrkartenausgabe von den Eltern und Schülerinnen und Schülern gespeicherten Daten.

Hierauf weisen wir Eltern und Schülerinnen und Schülern mit den beigefügten Datenschutzerklärungen der IGP Böblingen und der Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH Ulm hin.

Datenschutzerklärung des Abocenters der IGP (nicht barrierefreies PDF)

PDF Datenschutzerklärung der Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (nicht barrierefreies PDF)

Kostenerstattung durch den Landkreis nach Maßgabe der Satzung

Die Kostenerstattung an Schulträger, deren Schulen, Eltern und Schülerinnen und Schülern erfolgt nach Maßgabe der Satzung über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten des Landkreises Reutlingen.