Gehölzstrukturen wie zum Beispiel Hecken, Ufergehölze, Streuobstwiesen und Einzelbäume bieten Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Um eine Beeinträchtigung dieser Arten zu verhindern, hat der Gesetzgeber in § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz Vorgaben zum Umgang mit Gehölzrodungen und dem Rückschnitt von Gehölzen formuliert. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Beim Fällen von Bäumen ist zu beachten:
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Beim Schneiden in Hausgärten ist zu beachten:
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Feldhecken sind ein wichtiger Bestandteil unserer Kulturlandschaft und prägen das Landschaftsbild des Landkreises Reutlingen entscheidend. Sie sind Heimat für viele Tier- und Pflanzenarten, beeinflussen das Kleinklima und bieten Schutz vor Wind und Erosion.
Feldhecken sind als Biotope durch das Landes- und Bundesnaturschutzgesetz geschützt.
Um diese Strukturen dauerhaft in ihrer Funktion erhalten zu können, benötigen Hecken eine an die Naturschutzbelange angepasste, fachgerechte sowie regelmäßige Pflege. Die Heckenpflege sollte daher mit dem Landschaftserhaltungsverband abgestimmt werden. Jede Person, die ein Flurstück besitzt oder bewirtschaftet, kann Feldhecken pflegen.
Die Pflege von Feldhecken kann finanziell gefördert werden. Der Landschaftserhaltungsverband berät und unterstützt gerne zum Antrag auf Förderung nach der Landschaftspflegerichtlinie.
Das Faltblatt „Zukunft Feldhecke - Leben-Kultur-Energie“ mit ausführlichen Informationen ist beim Landschaftserhaltungsverband erhältlich.
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