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Bäume und Gehölze pflegen

Gehölzstrukturen wie zum Beispiel Hecken, Ufergehölze, Streuobstwiesen und Einzelbäume bieten Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.

Um eine Beeinträchtigung dieser Arten zu verhindern, hat der Gesetzgeber in § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz Vorgaben zum Umgang mit Gehölzrodungen und dem Rückschnitt von Gehölzen formuliert. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Pflegehinweise

Beim Fällen von Bäumen ist zu beachten:

  • Das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen und von gärtnerisch genutzten Grundflächen ist in der Zeit vom 01.03. bis zum 30.09. aus Gründen des Artenschutzes nicht erlaubt.
  • Im Hausgarten können Bäume das ganze Jahr gefällt werden, solange keine artenschutzrechtlichen Belange dagegenstehen. Das heißt, dass sich keine besetzten Vogelnester oder Baumhöhlen beziehungsweise -spalten in den Bäumen befinden. Eine Dokumentation dieser Prüfung sollte erfolgen. Um einen möglichen Konflikt zu vermeiden, wird daher empfohlen eine Fällung nur im zulässigen Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar durchzuführen.

Ihr Kontakt bei Fragen:

Untere Naturschutzbehörde

Beim Schneiden in Hausgärten ist zu beachten:

  • Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen in der Zeit vom 01.03. bis zum 30.09. nicht erheblich zurück- oder abgeschnitten (auf den Stock gesetzt) werden.
  • Ganzjährig zulässig ist ein schonender Form- und Pflegeschnitt des jährlichen Zuwachses. Störungen von Vogelbruten sind jedoch vorab auszuschließen.

Kontakt bei Fragen:

Untere Naturschutzbehörde

Feldhecken sind ein wichtiger Bestandteil unserer Kulturlandschaft und prägen das Landschaftsbild des Landkreises Reutlingen entscheidend. Sie sind Heimat für viele Tier- und Pflanzenarten, beeinflussen das Kleinklima und bieten Schutz vor Wind und Erosion.

Feldhecken sind als Biotope durch das Landes- und Bundesnaturschutzgesetz geschützt.

Um diese Strukturen dauerhaft in ihrer Funktion erhalten zu können, benötigen Hecken eine an die Naturschutzbelange angepasste, fachgerechte sowie regelmäßige Pflege. Die Heckenpflege sollte daher mit dem Landschaftserhaltungsverband abgestimmt werden. Jede Person, die ein Flurstück besitzt oder bewirtschaftet, kann Feldhecken pflegen.

Die Pflege von Feldhecken kann finanziell gefördert werden. Der Landschaftserhaltungsverband berät und unterstützt gerne zum Antrag auf Förderung nach der Landschaftspflegerichtlinie.

Das Faltblatt „Zukunft Feldhecke - Leben-Kultur-Energie“ mit ausführlichen Informationen ist beim Landschaftserhaltungsverband erhältlich.

Ihr Kontakt bei Fragen:

Landschaftserhaltungsverband im Landkreis Reutlingen e.V.