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Landschaftspflege und Artenschutzmaßnahmen

Die Kulturlandschaft im Landkreis Reutlingen ist sehr vielfältig. Im Albvorland, rund um Reutlingen, Metzingen, Dettingen und Bad Urach ist sie geprägt von Streuobstwiesen und dem Albtrauf mit seinen Felsen und ausgedehnten Wäldern. Auf der Albhochfläche findet man viele Äcker und Wiesen, ausgedehnte Wacholderheiden und tief eingeschnittene Flusstäler.

Um diese vom Mensch geschaffene Kulturlandschaft zu erhalten muss sie fortwährend gepflegt werden. Ihre Pflege ist oft aufwändig und landwirtschaftlich wenig ertragreich, aber besonders wichtig für die Erhaltung der biologischen Vielfalt.

Unter Landschaftspflege versteht man daher Maßnahmen, die dem Erhalt oder der Wiederherstellung der Kulturlandschaft dienen, welche historisch aus der Bewirtschaftung durch den Menschen entstanden ist. Dazu gehören auch Maßnahmen zum Erhalt oder zur Entwicklung von Lebensräumen seltener oder bedrohter Tier- und Pflanzarten. Außerdem sind in der Regel auch in Schutzgebieten bestimmte Maßnahmen der Landschaftspflege zu ihrem Erhalt notwendig.

Partner bei der Umsetzung der Maßnahmen sind Landwirte, Schäfer, Kommunen, Vereine oder auch Privatpersonen.

Finanzielle Förderung der Landschaftspflege

Finanziell können Maßnahmen der Landschaftspflege mit Mitteln des Landes und der Europäischen Union auf der Basis der Landschaftspflegerichtlinie des Landes Baden-Württemberg (LPR) gefördert werden. Bei Fragen zu Maßnahmen deren Fördermöglichkeiten beraten der Landschaftserhaltungsverband des Landkreises Reutlingen e.V. und die untere Naturschutzbehörde.

Fördergelder können unter anderem beantragt werden für:

  • Pflege von Feldhecken
  • den Schutz von Ackerwildkräutern
  • die Biotopverbundplanung einer Gemeinde im Landkreis Reutlingen
  • die Pflege von artenreichen Grünlandstandorten wie Kalkmagerrasen und Wacholderheiden

Mehr Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie bei den einzelnen Maßnahmen.

Maßnahmen im Überblick

Landkreis-Förderprogramm Umweltmaßnahmen

Der Landkreis Reutlingen kann Zuwendungen für ökologisch bedeutsame Maßnahmen der Landschaftspflege und des Artenschutzes im Kreisgebiet gewähren. Darunter fallen insbesondere der Erhalt der im Kreisgebiet typischen Kulturlandschaft, die Biotop- und Landschaftsgestaltung, die Förderung der Erholungsfunktion der Landschaft (zum Beispiel Renaturierungsmaßnahmen) sowie Maßnahmen, die der Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen der heimischen Tier- und Pflanzenarten dienen.

Derzeit wird ein neuer Förderschwerpunkt für Nisthilfen erarbeitet. Sobald dieser in das Förderprogramm übernommen wurde, werden Sie hier nähere Informationen zur Art der Förderung und den damit verbundenen Förderbedingungen finden.