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Schutz von Ackerwildkräutern

Acker-Steinsame und Sommer-Adonisröschen sind zwei Ackerwildkräuter, die auf den Äckern im Landkreis Reutlingen früher zahlreich zu finden waren. Heute findet man sie nur noch sehr selten. Gründe dafür sind unter anderem die intensivere und großflächigere Nutzung von Äckern. Sehr viele Wildkräuter der Ackergesellschaften sind inzwischen auf der Roten Liste der bedrohten Arten zu finden.

Um diesem entgegen zu wirken, engagiert sich der Landschaftserhaltungsverband Reutlingen e.V. auch bei der Erhaltung artenreicher Ackergesellschaften. Die Bewirtschaftung der Äcker wird dabei beibehalten, aber in einigen Bereichen an die Bedürfnisse von seltenen Ackerwildkrautarten angepasst.

Allgemein fördern folgende Maßnahmen seltene Ackerwildkräuter:

  • kaum oder keine Unkrautregulierung  (Verzicht auf Pestizide, Halmstabilisatoren und Wachstumsregulatoren und schonende maschinelle Unkrautregulierung)
  • wendende Bodenbearbeitung mit dem Pflug
  • vermehrter Anbau von Winterfrüchten (fördert zahlreiche Ackerwildkräuter, welche bereits im Herbst keimen und bis zur Getreideernte zur Samenreife gelangen)
  • verzögerter Stoppelumbruch (davon profitieren Arten, welche erst nach der Getreideernte zur Samenreife kommen wie Tännelkräuter, Sichel-Wolfsmilch oder Acker-Schwarzkümmel)
  • keine oder geringe organische Düngung mit Mist oder Kompost begünstigt meist die gefährdeten Arten und drängt nährstoffbedürftige Problem- „Un“kräuter zurück
  • vergrößerter Abstand der Getreidereihen oder Reduzierung der Saatmenge auf die Hälfte der üblichen Menge (fördert lichtbedürftige Ackerwildkräuter)

Die Maßnahmen können je nach Vorkommen schützenswerter Arten angepasst und mit der Landwirtin oder dem Landwirt abgestimmt werden. Für die Umsetzung von Maßnahmen kann eine Förderung im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie beantragt werden.

Der Landschaftserhaltungsverband Reutlingen e.V. informiert Sie gerne über geeignete Maßnahmen und Fördermöglichkeiten.

Ihr Kontakt zum Landschaftserhaltungsverband: