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Nachbarrecht und Landschaftsrecht

Äste, Bäume, Laubfall verursachen häufig Nachbarschaftskonflikte. Oder: wie die Sache angegangen wird, verursacht die Konflikte.
Wenn die Kommunikation erstmal abgebrochen ist, geht es meist nicht mehr ohne kostenaufwendige Hilfe von Anwälten. Und es wird vor Gericht gezogen und das kostet Zeit und Nerven.

Daher können wir nur raten, den gemeinsamen Weg einer gütlichen Einigung zu finden. Das bedeutet meist von beiden Seiten, etwas vom Standpunkt abzurücken oder letztlich sich an entstehenden Kosten zu beteiligen.

Beispiel: sind Nachbarn sich uneinig darüber, ob an einem Baum zwei oder vier Äste von unten her abgenommen gehören, holt man einen Baumpfleger dazu, der die Ansichten um einen rein sachlichen Blickwinkel ergänzt. Die Kosten der Umsetzung werden aufgeteilt und damit ist die Sache erledigt.

Wir raten zu einer guten Sachkenntnis der Paragraphen. 
Zum Beispiel:

  • § 910 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): „Überhang“ in Verbindung mit
  • §23 Nachbarrechtsgesetz (NRG): „Überragende Zweige“

Wir Kreisfachberater für Obst- und Gartenbau werden häufig um Rat gebeten in solchen Angelegenheiten. Den Rat geben wir gerne.
Aber unsere Aussagen sind nicht juristisch belastbar und nicht vor Gericht oder als Zitat zu verwenden, da wir keine Juristen sind. Unsere Beratungsleistung ist eine Freiwilligkeitsleistung des Landkreises. Wir können nur Empfehlungen aussprechen, auf die verfügbaren Informationen verweisen und zum Weg über „Einschreiben mit Rückschein“ bei Zustellung einer Frist zur Beseitigung von Überhang raten.

Häufige Themen:

  • überragende Äste/Überhang (§910 BGB und §23 NRG)
  • nicht-eingehaltene Grenzabstände bei Neupflanzungen oder nach Grundstückswechsel festgestellt (§11 Zäune, §12 Hecken, §16 Gehölze NRG)
  • Verschattung von Garten und Solaranlage (§910 BGB besteht eine „Erhebliche Beeinträchtigung“? Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch des Eigentümers
    § 1004 BGB)
  • Verdacht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln außerhalb des eigenen Gartens - Sachbeschädigung durch den „bösen Nachbarn“ (§ 303 StGB - Sachbeschädigung)

Die nachstehend verlinkte Broschüre des Landes erschließt das Nachbarrechtsgesetz von Baden-Württemberg recht umfassend und verständlich.

Bröschure des Landes Baden-Württemberg

Nachbarrechtsgesetz (NRG) Baden-Württemberg

Wer auch nach Lektüre des Nachbarrechtsgesetzes noch Fragen hat, dem hilft womöglich die Veröffentlichung in 22. Auflage weiter:
„Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg: mit neuer Rechtslage“
Annegret Pelka. 23., aktualisierte Auflage 2024. 304 S. Ulmer Verlag, 24 Euro

Weitere Informationen und Links