Streuobstwiesen sind neben Wäldern und Agrarland ein prägendes Element unserer Kulturlandschaft.
Anders als noch vor vierzig Jahren ist ihre wirtschaftliche Bedeutung eingebrochen und der Verdienst durch Obstverkauf stark rückläufig.
Doch die lange bestehende Bewirtschaftung der Bäume und Wiesen hat zu einer herausragenden ökologischen Bedeutung geführt - Streuobstwiesen sind die artenreichsten Lebensräume in unserem Raum.
Unsere Anstrengungen zielen darauf ab, den Obstanbau und den Reichtum an verschiedenen Obstsorten in die Zukunft zu führen, den Lebensraum Streuobstwiese angesichts des Klimawandels zu bewahren und die Artenvielfalt bei Pflanzen und Tieren zu sichern.
Viele Schäden an Pflanzen wirken sich nicht lebensbedrohlich aus. Aber immer ist die Ursachen-Forschung eine spannende Detektivarbeit. War es nur ein Naschfraß eines Käfers, der danach weitergeflogen ist oder ein unbemerkter Hagelschlag in der Nacht ist der Nachweis schwierig zu erbringen.
Oft sind auch unterschiedliche Schadursachen parallel am Werke, besonders bei alten Bäumen, die lange nicht gedüngt wurden. Bei allen Fragen zu Pflanzenschäden stehen Ihnen die Kreisfachberater für Obst- und Gartenbau zur Verfügung.
Es gibt aber auch aufschlussreiche Hilfestellung durch einige gute Internetseiten:
Eine direkte Förderung zur Pflanzung von Obstbäumen gibt es im Bundeland und im Landkreis aktuell nicht. Die Landesregierung hat aber angekündigt, pro Jahr 10.000 Streuobstbäume fördern zu wollen. Wenn sich dazu konkrete Entwicklungen ergeben stellen wir diese Information hier ein!
Manche Obst- und Gartenbauvereine machen einmal im Jahr eine Sammelbestellung, wodurch die Kosten pro Baum sich etwa halbieren. Fragen sie ihren örtlichen OGV, den Kontakt finden Sie auf der Seite des Kreisverbandes der Obst- und Gartenbauvereine:
Seit 2015 gibt es die Baumschnittförderung des Landes Baden-Württemberg. Damit die Verwaltung der Förderung nicht zu viel kostet, läuft das über einen Gruppenantrag. Die Förderperioden laufen immer 5 Jahre. Die nächste Förderperiode startet im Jahr 2025. Aktuelle Infos werden hier eingestellt.
Notwendig für einen Antrag:
Die Förderung beläuft sich in der aktuellen Förderperiode auf insgesamt 30 Euro pro Baum in diesen 5 Jahren.
Sowohl Wespen als auch Hornissen und Bienen gehören zu geschützten Tierarten und dürfen nicht ohne Grund getötet werden. Wenn es ein Problem gibt mit diesen Insektenarten im unmittelbaren Umfeld vom Menschen, können die dafür beauftragten Fachberater im Landkreis helfen. Die Nester werden möglichst umgesiedelt.
Wenden Sie sich dazu bitte an den Natur- und Artenschutz im Bauamt.
Die Lehr- und Sortengärten sind über die folgende Internetseite aufzufinden. Dort findet sich jeweils eine kurze Beschreibung. Über die Sortensuche können Sie auch gezielt nach einer speziellen Sorte suchen (rechts oben: „Sortensuche“)
Ja, wir Kreisfachberater für Obst- und Gartenbau haben in den letzten 20 Jahren über 250 Obst- und Gartenfachwarte ausgebildet. Davon bieten einige auch die Dienstleistung im Baumschnitt an. Gerne vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu Fachwarten aus Ihrer Umgebung. Melden Sie sich gerne.