Die Ärztinnen und Ärzte des Kreisgesundheitsamtes führen rechtlich vorgeschriebene Untersuchungen durch und erstellen Bescheinigungen, Zeugnisse und Gutachten.
Für Gutachten, Bescheinigungen und Zeugnisse im Auftrag von Bürgerinnen und Bürgern ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Zur Begutachtung im Auftrag von Behörden und öffentlichen Stellen werden die erforderlichen Termine durch das Gesundheitsamt festgelegt. Die betroffenen Personen erhalten automatisch eine Einladung.
Die Medizinischen Gutachtenstelle im Kreisgesundheitsamt Reutlingen ist zuständig für die beamtenrechtlich vorgeschriebenen Gutachten im Regierungsbezirk Tübingen.
Dazu gehören:
Einstellungsuntersuchungen für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter werden im Regelfall durch geeignete niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen oder Ärzte durchgeführt. Die Medizinische Gutachtenstelle in Reutlingen kann nur in begründeten Einzelfällen von Behörden beauftrag werden.
Hinweise für Beamtenbewerberinnen und -bewerber finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration.
Die Ärztinnen und Ärzte der medizinischen Gutachtenstelle beurteilen, ob die medizinischen Voraussetzungen für den Anspruch auf Eingliederungshilfe erfüllt sind. Der Antrag auf Eingliederungshilfe kann beim Sozialamt gestellt werden.
Aussagekräftige medizinische Vorbefunde sind notwendig, um den geltend gemachten Anspruch feststellen zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte der Gesundheitsämter nehmen gerichtsärztliche Tätigkeiten wahr. Sie können in der Regel nur von Behörden beauftragt werden.
Zeugnisse und Gutachten in Betreuungs- und Unterbringungssachen werden nur in unabdingbar erforderlichem Umfang, insbesondere in Bezug auf Personen, die keinen regelmäßigen Zugang zur Gesundheitsversorgung haben, erstellt.
Im Auftrag der Gerichte gibt der amtsärztliche Dienst zum Beispiel zu Fragen der Verhandlungs-, Prozess und Haftfähigkeit gutachterliche Stellungnahmen ab.
Eine Untersuchung zur Frage, ob eine Person in einer Klinik für Psychiatrie untergebracht werden muss, kann nur von der unteren Verwaltungsbehörde beauftragt werden.
Untere Verwaltungsbehörden sind im Landkreis Reutlingen die Heimaufsicht und Unterbringungsbehörde beim Landratsamt Reutlingen sowie für die Großen Kreisstädte Reutlingen und Metzingen jeweils das zugehörige Amt für Öffentliche Ordnung:
Die Überprüfung der Schulfähigkeit mit Anforderung eines amtsärztlichen Gutachtens übernimmt die Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit des Kreisgesundheitsamtes.