Auslandsreisen mit Betäubungsmitteln und Cannabis - Bescheinigung beglaubigen lassen
Das Kreisgesundheitsamt beglaubigt ärztliche Bescheinigungen für Reisen in das Ausland mit Betäubungsmitteln und Cannabis. Der Arzt darf für den Reisebedarf Betäubungsmittel für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen verordnen. Für die Reisevorbereitung ist aber entscheidend, in welches Land die Reise geht. Die im Ausland geltenden Regeln müssen beachtet werden.
Bei Reisen in eines der Länder, in denen das Schengener Abkommen gilt, ist eine von dem verordnenden Arzt ausgefüllte Bescheinigung (nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens) vor der Reise vom Gesundheitsamt zu beglaubigen; dabei ist für jedes BtM eine gesonderte Bescheinigung erforderlich. Die Bescheinigungen ist auf der Reise mitzuführen.
Wichtige Informationen zur Bescheinigung:
- Gültigkeitsdauer maximal 30 Tage
- Beglaubigung vor Antritt der Reise
Eine beauftragte Person darf keine Betäubungsmittel für andere mitnehmen, da man Betäubungsmittel ausschließlich für den eigenen Bedarf mitnehmen darf.
Bei Reisen in andere Länder gelten keine einheitlichen Regeln.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.