Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen auf dem Gebiet der Medizin. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich, bleibende unerwünschte Medikamentenwirkungen wurden nur sehr selten beobachtet.
Das Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer Krankheit zu schützen und damit die Übertragung der Krankheit auf andere zu vermeiden.
Kinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Daher ist beim Eintritt in die Kindertagesstätte oder Schule ein altersgerechter Masernimpfschutz nachzuweisen. Auch Personen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten, sollen gegen diese gefährliche Infektionskrankheit geimpft sein.
In Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung für Asylbewerber, vollziehbar Ausreisepflichtige, Flüchtlinge und Spätaussiedler müssen sowohl Bewohner als auch dort Tätige geimpft sein.
Dies ist in §20 Absatz 8 ff des Infektionsschutzgesetz (IfSG), auch Masernschutzgesetz genannt, festgelegt.
Zur persönlichen reisemedizinischen Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnde Ärzt oder Ihren behandelnden Arzt.
Bitte beachten Sie, dass das Kreisgesundheitsamt Reutlingen derzeit keine reisemedizinischen Beratungen durchführt.
Mehr Informationen zu reisemedizinschen Impfungen finden Sie auf folgenden Seiten:
Tropen- und Reisemedizinische Ambulanz der Tropenklinik Paul-Lechler-Krankenhaus
Bei einem Verdacht auf Impfkomplikationen ist dies nach §6 Abs. 1, Nr. 3 IfSG dem Paul-Ehrlich-Institut zu melden:
Meldeformular für Impfkomplikationen (PDF, nicht barrierefrei)