Freiwilliger Landtausch
Ziel des freiwilligen Landtausches ist
- die Verbesserung der Agrarstruktur durch Tausch und Arrondierung von Flurstücken oder
- das Unterstützen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Voraussetzungen sind, dass
In einem Tauschplan werden die freiwilligen Vereinbarungen über die zu tauschenden Flurstücke und über eventuelle Geldleistungen, sonstige zwischen den Tauschpartnern getroffene Regelungen und alle Rechte, insbesondere die dinglichen Rechte, zusammengefasst.
Als Ergebnis wird eine Änderung des Eigentums vollzogen und anschließend im Grundbuch eingetragen.
Bei der Durchführung eines freiwilligen Landtausches fallen keine oder nur geringe Kosten für die Tauschpartner an:
Der freiwillige Landtausch ist ein behördlich geleitetes Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (§ 103a ff. FlurbG).
Vorteile sind
und das alles auf einem schnellen, einfachen und kostengünstigen Weg.