Das Jugendamt hat einen gesetzlichen Schutzauftrag für junge Menschen, genauso wie die Eltern diesen für ihre Kinder haben. Hieraus ergibt sich im Einzelfall auch die Überprüfung einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 8a SGB VIII.
Neben dem Kinderschutz spielt der Jugendschutz eine wichtige Rolle. Der Jugendschutz wird überwiegend im Jugendschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt.
Jugendschutz hat zur Aufgabe, Jugendlichen in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft und hinsichtlich verschiedener Themen zu schützen.
Dazu gehören:
Die Fachstelle für Jugendarbeit berät als Jugendschutzbeauftragte zu unterschiedlichen Fragestellungen und führt, zum Teil in Kooperation mit der Kommunalen Suchtbeauftragten oder anderen Partnern, eigene Angebote durch. Auch Material zum Jugendschutz kann dort bezogen werden.
Hier geht es zur Leistung - Ausstellung Jugendarbeitsschutz-Bescheinigung