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Jugendschutz

Neben dem Kinderschutz spielt der Jugendschutz eine wichtige Rolle. Der Jugendschutz wird überwiegend im Jugendschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt.

Jugendschutz hat zur Aufgabe, Jugendlichen in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft und hinsichtlich verschiedener Themen zu schützen.

Dazu gehören:

  • §  Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, z.B. im Kontext Abgabe von Alkohol an Minderjährige, Aufenthalt in Gaststätten etc.
  • §  Schutz der Jugend im Berufsleben, v.a. im Kontext Ausbildung, aber auch bei öffentlichen Auftritten oder Filmproduktionen sowie Übernahme von Praktika und Nebenjobs
  • §  Schutz der Jugendlichen in den Medien, z.B. hinsichtlich Medienkonsum oder Social Media-Auftritten
  • §  Schutz vor anderen Gefahren. Hier greift der Kinderschutz, der sich auch auf Jugendliche bezieht, zum Beispiel hinsichtlich Gewalt in der Familie, sexuellen Übergriffen. 

Die Fachstelle für Jugendarbeit berät als Jugendschutzbeauftragte zu unterschiedlichen Fragestellungen und führt, zum Teil in Kooperation mit der Kommunalen Suchtbeauftragten oder anderen Partnern, eigene Angebote durch. Auch Material zum Jugendschutz kann dort bezogen werden.

Hier geht es zur Leistung - Ausstellung Jugendarbeitsschutz-Bescheinigung