Lebensmittelüberwachung - als Lebensmittelunternehmen registrieren
Jedes Lebensmittelunternehmen ist nach EU-Recht verpflichtet,
- sich registrieren zu lassen und
- wesentliche Änderungen zu melden.
Eine Sonderform der Registrierung von Betrieben, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs bearbeiten oder behandeln, ist die Zulassung nach EU-weit geltenden Regeln.
Die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden geben Auskunft, ob im Einzelfall eine Zulassung erforderlich ist, und welche Verfahrensschritte dabei zu beachten sind.
Nicht registrierungspflichtig sind landwirtschaftliche Betriebe, wenn
- sie nur kleine Mengen an selbst erzeugten Primärprodukten, wie z.B. unverarbeitetes Obst und Gemüse, Honig oder Eier, an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgeben oder
- sie für ihren privaten häuslichen Bereich produzieren.