Die Lebensmittelüberwachung überprüft im Rahmen von unangekündigten Kontrollen die Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen bei Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen sowie Kosmetika und Tabakwaren bei Erzeuger und Herstellerbetrieben, im Einzelhandel, in Gemeinschaftsverpflegungsbetrieben und in der Gastronomie.
Wenn Sie als Gewerbetreibender Informationsmaterial zu Lebensmitteln allgemein, Bedarfsgegenständen, Kosmetika oder dem Internethandel suchen, finden Sie auf den Seiten der Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit Baden-Württemberg zahlreiche Merk- und Infoblätter sowie Leitfäden.
Wenn Sie ein Vereins-oder Straßenfest planen, dann finden Sie alle Informationen für den Umgang mit Lebensmitteln bei solchen Festen im Leitfaden des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Die Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) gibt es auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz.