Die Lebensmittelüberwachung überprüft im Rahmen von unangekündigten Kontrollen die Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen bei Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen sowie Kosmetika und Tabakwaren bei Erzeuger und Herstellerbetrieben, im Einzelhandel, in Gemeinschaftsverpflegungsbetrieben und in der Gastronomie.
Wenn Sie als Gewerbetreibender Informationsmaterial zu Lebensmitteln allgemein, Bedarfsgegenständen, Kosmetika oder dem Internethandel suchen, finden Sie auf den Seiten der Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit Baden-Württemberg zahlreiche Merk- und Infoblätter sowie Leitfäden.
Anzeigepflicht bei Lebensmittelbedarfsgegenständen
Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, sind nach § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung seit 1. Juli 2024 zur einmaligen Anzeige bei der zuständigen Behörde verpflichtet.
Ein Musterformular finden Sie beim Verbraucherportal Baden-Württemberg . Das ausgefüllte Formular kann dann per Email oder per Post an die Lebensmittelüberwachung weitergleitet werden.
Wenn Sie ein Vereins-oder Straßenfest planen, dann finden Sie alle Informationen für den Umgang mit Lebensmitteln bei solchen Festen im Leitfaden des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Die Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) gibt es auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz.