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Vorgehen beim Fund eines toten Wildschweines

Bei Auffinden von Fallwild (unklare Todesursache) ist Folgendes zu beachten: Bitte melden Sie den Fund Ihrem Veterinäramt Landkreis Reutlingen.

Kontakt bei Wildschweinfund

  • Bitte geben Sie den Fundort möglichst genau an, gegebenenfalls mit Georeferenzierung
  • Das Veterinäramt wird mit Ihnen vereinbaren, ob das Tier geborgen und zum Staatlichen Untersuchungsamt Aulendorf transportiert oder beprobt und unschädlich beseitigt wird
  • Probensets sind auf Anfrage vom Veterinäramt erhältlich: Röhrchen zur Entnahme von Blut- oder Tupferproben, Merkblatt zur Probenahme, Untersuchungsantrag mit Angaben zur Prämierung und portofreie Versandtasche