Zur Inklusionskonferenz zählen neben dem Vorsitzenden, Herrn Landrat Dr. Ulrich Fiedler und dem stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Prälat Markus Schoch, drei gewählte Sprecherinnen und Sprecher aus dem Beirat Selbsthilfe und 36 Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Organisationen.
Staatliches Schulamt Tübingen
Geschäftsstelle im Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Unter dem Vorsitz des Landrats tagt die Konferenz zwei Mal jährlich in einer öffentlichen Sitzung. Inhaltlich geht es um die Abstimmung und Priorisierung von Themen und Handlungsfeldern zur weiteren Bearbeitung aus den Bereichen Erziehung, Bildung, Arbeit, Freizeit-Kultur-Sport, Wohnen, Barrierefreiheit, Gesundheit und Persönlichkeitsrechte.
Die Inklusionskonferenz kann gegebenenfalls Arbeits-Gruppen unter Einbeziehung weiterer Experten beauftragen. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen aus den Arbeitsgruppen und aus dem Beirat Selbsthilfe werden in den Sitzungen der Inklusionskonferenz beraten und in weitere Entscheidungen miteinbezogen.
Die Mitglieder der Inklusionskonferenz setzen sich in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für die Umsetzung beschlossener Handlungsempfehlungen ein.
Ein Mal jährlich findet eine themenbezogene Öffentlichkeitsveranstaltung statt.
Die Sitzungsprotokolle der Inklusionskonferenz aus den Jahren 2014 - 2022 können bei der Geschäftsstelle Inklusionskonferenz angefordert werden.