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Pflege von Flora-Fauna-Habitat-Mähwiesen

Unter Flora-Fauna-Habitat-Mähwiesen (FFH-Mähwiesen) versteht man besonders arten- und blütenreiche Wiesen, die durch eine extensive Bewirtschaftungsweise entstanden sind.

Traditionell werden diese Wiesen zur Heugewinnung genutzt und dafür nur zweimal jährlich gemäht und nur selten gedüngt.

In ihrer besonderen Artenvielfalt und Einzigartigkeit sind FFH-Mähwiesen auch für unser Landschaftsbild im Landkreis Reutlingen prägend. Außerdem sind sie wichtiger Lebensraum und Nahrungsquelle für viele Wildbienen, Schmetterlinge, Heuschrecken und weitere Tierarten.

FFH-Mähwiesen sind sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten (Natura 2000-Gebieten) erfasst und geschützt. Gesetzlich verankert ist dies:

  • in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (Lebensraumtypen „Magere Flachland-Mähwiese“ und „Berg-Mähwiese“)
  • im Bundesnaturschutzgesetz (Biotopschutz)

Herausforderungen bei Erhalt und Pflege

Der Erhalt von Mähwiesen kollidiert häufig mit den sich ändernden betrieblichen Anforderungen an das Wirtschaftsgrünland (zum Beispiel Intensivierung, Gewinnung von Silage als Futtermittel oder die Ausbringung von Gärresten aus Biogasanlagen). Auch das Grünland unter Streuobstbeständen kann Mähwiesen-Charakter haben. Dort sind die Mähwiesen durch die Aufgabe der Bewirtschaftung oder die Umstellung auf Mulchschnitt oder häufige Mahd mit dem Rasenmäher gefährdet.

Die Bewirtschaftung mit geringer Düngung und später Nutzung haben zur Folge, dass diese Wiesen einen vergleichsweise geringen und Heuertrag liefern. Dadurch ist das Heu in der heutigen Landwirtschaft nicht für alle Futterzwecke einsetzbar und der finanzielle Ertrag ist vergleichsweise niedrig.

Als Ausgleich für den geringen finanziellen Ertrag können Landwirte für die Bewirtschaftung solcher Wiesen eine Förderung erhalten.

Bei Fragen zum Thema FFH-Mähwiese und Natura 2000 gibt der Landschaftserhaltungsverband gerne Auskunft.

Außerdem sind beim Landschaftserhaltungsverband Informationsblätter zur Wiesenpflege und Mähtechnik mit ausführlichen Informationen erhältlich.

Förderungsmöglichkeiten für die Pflege von Mähwiesen

Für die Pflege von Flora-Fauna-Habitat-Mähwiesen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten:

  • das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II), Maßnahme B5: „Extensive Nutzung der FFH-Lebensraumtypen Flachland- und Bergmähwiesen“ in Kombination mit den Öko-Regelungen 5 und 7
  • die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) bei weitergehenden naturschutzfachlichen Anforderungen, zum Beispiel beim Schutz von besonderen Arten oder bei der Aufwertung oder Neuschaffung von FFH- Mähwiesen, auch in Kombination mit den Öko-Regelungen 5 und 7

Die Untere Naturschutzbehörde und der Landschaftserhaltungsverband im Landkreis Reutlingen e.V. beraten Eigentümer und Bewirtschafter zu Pflege, Fördermöglichkeiten sowie über Möglichkeiten zur Verlegung und Wiederherstellung der artenreichen Wiesen. Bei Wildschäden besteht zudem die Möglichkeit für geeignetes Saatgut eine Förderung zu erhalten.

 

Ihr Kontakt zum Landschaftserhaltungsverband: